Bewilligungen Personentransporte

Regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderungen mit Fahrzeugen oder Schiffen mit mehr als 9 Plätzen (inklusive Fahrer) sind bewilligungspflichtig.

Für folgende Personenbeförderungen ist grundsätzlich eine kantonale Bewilligung erforderlich:

  • Hotelbusfahrten
  • Schülertransporte
  • Arbeitnehmertransporte
  • Besuchertransporte (z. B. Shuttlebus zum Parkplatz)
  • Weitere: siehe Art. 7 VPB

Gesuch

Das Gesuch um Erteilung, Erneuerung, Übertragung oder Änderung einer Bewilligung ist spätestens drei Monate vor dem Tag, an dem die Fahrten aufgenommen werden sollen, beim VVL einzureichen.

Wichtig:
Dem Gesuch sind der Fahrplan und eine Karte beizulegen, auf der die Strecke und die Haltestellen eingezeichnet sind.

Die vollständigen Unterlagen sind per E-Mail an den Verkehrsverbund Luzern zu senden.


Aktuelle kantonale Bewilligungen für Personentransporte im Kanton Luzern


Ablauf des Bewilligungsverfahrens 


Informationen über den Einsatz von Schulbussen

Strassenverkehrsamt

Für Fragen zu den Führerausweiskategorien, Fahrberechtigungen und Fahrzeugausrüstungen steht das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern zur Verfügung.

Luzerner Polizei

Haben Sie Fragen zur Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV)?
Kantonspolizei Luzern
Telefon 041 288 92 43