Welche Leistungen finanziert der VVL?

Der Verkehrsverbund Luzern finanziert das von ihm bestellte Fahrplanangebot des öffentlichen Regional- und Ortsverkehrs.

  • Beim Regionalverkehr wird dieses zusammen mit dem Bund und bei kantonsübergreifenden Linien mit diesen Kantonen bei den ausführenden Transportunternehmen bestellt.
  • Diese Bestellung erfolgt jeweils vor Inkrafttreten des neuen Fahrplans.
  • Basis dazu bilden die von den Transportunternehmen eingereichten Offerten.

Weitere Kosten, die durch den Verkehrsverbund Luzern getragen werden, betreffen Planungen, Mitfinanzierung von Studien oder Planungsaufträge, die durch Dritte vergeben werden, den Behindertenfahrdienst sowie die laufenden Ausgaben für die Organisation (vgl. Geschäftsbericht).

Zuständigkeit öV-Infrastrukturen

Der Kanton Luzern ist für die Finanzierung oder Mitfinanzierung von öV-Infrastrukturen zuständig.

Dies betrifft den Bau, die Änderung und den Unterhalt von Bauten und Anlagen für den öffentlichen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr.


öV-Kosten

  • Die Ausgaben des Verkehrsverbundes Luzern werden durch den Kanton und die Gemeinden je hälftig getragen.
  • Der Verkehrsverbund ist für das Inkasso bei den Gemeinden zuständig, die 50 Prozent dieser Ausgaben mitzutragen haben.