Öffentlichkeitsprinzip

Für den Verkehrsverbund Luzern (VVL) gilt ab dem 1. Januar 2026 das Öffentlichkeitsprinzip. Der VVL ist eine Organisation des öffentlichen Rechts, der kantonale Aufgaben übertragen wurden.

Gemäss den Bestimmungen über das Öffentlichkeitsprinzip kann eine Person beim VVL den Zugang an amtlichen Informationen einfordern, die nach dem 1. Januar 2026 erstellt wurden.

Offen informiert – Einblick in unsere Arbeit

Dem VVL war es schon immer ein Anliegen transparent und umfassend zu informieren. Deshalb finden Sie auf unserer Website verschiedene Informationen.


Gesuch Öffentlichkeitsprinzip

Um Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten, muss ein Gesuch eingereicht werden.

Mit diesem Formular kann ein Gesuch um Zugang zu amtlichen Informationen gestellt werden:

erforderlich
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Hinweis

Die Bearbeitung Ihres Gesuchs erfolgt gemäss den gesetzlichen Regelungen zum Öffentlichkeitsprinzip. Bitte beachten Sie, dass einige Informationen aus rechtlichen oder schutzwürdigen Gründen von der Herausgabe ausgeschlossen sind (z.B. Personendaten). Falls weitere Information oder Rückfragen notwendig sind, werden wir Sie kontaktieren.

Kontakt für Rückfragen

Falls Sie Fragen zu Ihrem Gesuch haben, können Sie uns wie folgt erreichen:

info@vvl.ch oder Telefon 041 228 47 20