Gemeindebeiträge

Die Gemeinden des Kantons Luzern tragen 50 Prozent der Ausgaben für den öffentlichen Verkehr.

Basis dafür ist das vom Verbundrat verabschiedete Budget für die laufenden Ausgaben, die gemäss Investitionsplan des Kantons geplanten Kredite für öV-Infrastrukturen und der vom Bund festgelegte Anteil für den Bahninfrastruktur-fonds (BIF).

Grundlagen: 

Der Anteil der Gemeinden wird jährlich aktualisiert. Für die Berechnung werden je zur Hälfte die Einwohnerzahl und die gewichteten Haltestellenabfahren (Verkehrsinteresse) berücksichtigt.


Berechnung der gewichteten Haltestellenabfahrten 


Informationen für die Gemeinden

Der VVL informiert die Gemeinden regelmässig über ihre Kostenanteile:

März

-über den definitiven Gemeindebeitrag des laufenden Jahres

 

Mai

-über das Budget des Folgejahres

-über den Finanzplan der nächsten drei Jahre

Juni

-über den Jahresabschluss 

-über allfällige Rückerstattungen oder Nach-zahlungen