Kostendeckungsgrad im öV
Die Gemeinden können einen Beitrag leisten
Jede Gemeinde, die sich aktiv für den öV in ihrer Ortschaft und Region einsetzt, kann dazu beitragen, die Abgeltungen zu senken. Denn mit jedem zusätzlichen Fahrgast steigt der Erlös und – bei gleichbleibenden Kosten – auch der Kostendeckungsgrad. Entsprechend fällt der Anteil, mit dem die öffentliche Hand und somit auch die Gemeinden den öV mitfinanzieren, tiefer aus.

Zum Beispiel durch…
- Informationen zum öV, die rasch auffindbar sind (z. B. durch die Einbindung des Fahrplans)
- attraktive Haltestellen und sichtbare Signalisationen
- das Vorleben einer Vorbildfunktion in der Gemeindeverwaltung etwa mit öV-Vergünstigungen für die Mitarbeitenden und einem GA für Lernende
- flächendeckende Parkplatzbewirtschaftung
- Informationen und Anreize für Neuzuzüger zum Beispiel mit dem Neuzuzüger-Set
- öV-Förderung für Schulzwecke (z.B. für Schulweg, Schwimmen, Ausflüge)
- Massnahmen, die einen pünktlichen öV gewährleisten.
Das können Busbeschleunigungen, Busspuren oder Massnahmen zur Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs sein. Denn weniger Stauzeit bedeutet einen attraktiveren öV und weniger Kosten, weil insgesamt kürzere Umläufe möglich sind.