Bewilligungen Personentransporte
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Regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderungen mit Fahrzeugen oder Schiffen mit mehr als 9 Plätzen (inklusive Fahrer) sind bewilligungspflichtig.
Für folgende Personenbeförderungen ist grundsätzlich eine kantonale Bewilligung erforderlich:
- Hotelbusfahrten
- Schülertransporte
- Arbeitnehmertransporte
- Besuchertransporte (z. B. Shuttlebus zum Parkplatz)
- Weitere: siehe Art. 7 VPB
Gesuch
Das Gesuch um Erteilung, Erneuerung, Übertragung oder Änderung einer Bewilligung ist spätestens drei Monate vor dem Tag, an dem die Fahrten aufgenommen werden sollen, beim VVL einzureichen.
Wichtig:
Dem Gesuch sind der Fahrplan und eine Karte beizulegen, auf der die Strecke und die Haltestellen eingezeichnet sind.
Die vollständigen Unterlagen sind per E-Mail an den Verkehrsverbund Luzern zu senden.
Aktuelle kantonale Bewilligungen für Personentransporte im Kanton Luzern
Ablauf des Bewilligungsverfahrens
![](https://www.vvl.ch/application/files/1416/1105/1356/Prozess_kantonale_Bewilligung.jpg)
Informationen über den Einsatz von Schulbussen
Strassenverkehrsamt
Für Fragen zu den Führerausweiskategorien, Fahrberechtigungen und Fahrzeugausrüstungen steht das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern zur Verfügung.
Luzerner Polizei
Haben Sie Fragen zur Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV)?
Kantonspolizei Luzern
Telefon 041 288 92 43
Gesetzliche Grundlage
- Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse (CZV)
- Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (ARV)
- Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)