Bewilligungen Personentransporte

Regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderungen mit Fahrzeugen oder Schiffen mit mehr als 9 Plätzen (inklusive Fahrer) sind bewilligungspflichtig.

Für folgende Personenbeförderungen ist grundsätzlich eine kantonale Bewilligung erforderlich:

  • Hotelbusfahrten
  • Schülertransporte
  • Arbeitnehmertransporte
  • Besuchertransporte (z. B. Shuttlebus zum Parkplatz)
  • Weitere: siehe Art. 7 VPB

Gesuch

Das Gesuch um Erteilung, Erneuerung, Übertragung sowie Änderung einer Bewilligung ist spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt, auf welchen die Fahrten aufgenommen werden sollen, dem VVL einzureichen.

Wichtig:
Ergänzend zum Gesuch muss der Fahrplan sowie eine Karte eingereicht werden, auf der die Strecke sowie die Haltestellen eingezeichnet sind.

Die vollständigen Unterlagen reichen Sie per E-Mail beim Verkehrsverbund Luzern ein.


Aktuelle kantonale Bewilligungen für Personentransporte im Kanton Luzern


Ablauf des Bewilligungsverfahrens 


Informationen über den Einsatz von Schulbussen

Strassenverkehrsamt

Für Fragen zu den Führerausweiskategorien, Fahrberechtigungen und Fahrzeugausrüstungen steht das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern zur Verfügung.

Luzerner Polizei

Haben Sie Fragen zur Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV)?

Ihre Kontaktperson ist:

Benedikt Bienz
Kantonspolizei Luzern
Telefon 041 288 92 43