Bewilligungen Personentransporte

Regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderungen mit Fahrzeugen oder Schiffen mit mehr als 9 Plätzen (inklusive Fahrer) sind bewilligungspflichtig.
Für folgende Personenbeförderungen ist grundsätzlich eine kantonale Bewilligung erforderlich:
- Hotelbusfahrten
- Schülertransporte
- Arbeitnehmertransporte
- Besuchertransporte (z. B. Shuttlebus zum Parkplatz)
- Weitere: siehe Art. 7 VPB
Gesuch
Das Gesuch um Erteilung, Erneuerung, Übertragung sowie Änderung einer Bewilligung ist spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt, auf welchen die Fahrten aufgenommen werden sollen, dem VVL einzureichen.
Wichtig:
Ergänzend zum Gesuch muss der Fahrplan sowie eine Karte eingereicht werden, auf der die Strecke sowie die Haltestellen eingezeichnet sind.
Die vollständigen Unterlagen reichen Sie per E-Mail beim Verkehrsverbund Luzern ein.
Aktuelle kantonale Bewilligungen für Personentransporte im Kanton Luzern
Ablauf des Bewilligungsverfahrens

Informationen über den Einsatz von Schulbussen
Strassenverkehrsamt
Für Fragen zu den Führerausweiskategorien, Fahrberechtigungen und Fahrzeugausrüstungen steht das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern zur Verfügung.
Luzerner Polizei
Haben Sie Fragen zur Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV)?
Ihre Kontaktperson ist:
Benedikt Bienz
Kantonspolizei Luzern
Telefon 041 288 92 43
Gesetzliche Grundlage
- Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse (CZV)
- Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (ARV)
- Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)