Die Pünktlichkeit stets im Blick

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) überprüft und sorgt mit einem Qualitätsmesssystem (QMS) dafür, dass die öffentliche Hand und die Passagiere für die von ihnen investierten Mittel im RPV (regionalen Personenverkehr) qualitativ hochstehende Leistungen erhalten.

In diesem Zusammenhang müssen die Transportunternehmen in verschiedenen Bereichen – wie etwa der Pünktlichkeit – gewisse Mindeststandards einhalten.   

Das BAV hat zur Überprüfung der Qualität ein Zielwertesystem aufgebaut. Dieses lässt sich schematisch wie folgt darstellen:

Der Akzeptanzwert ist der von den TU grundsätzlich anzustrebende Zielwert. Innerhalb der Toleranzzone eingereihte Werte zeichnen Leistungen von befriedigender bis guter Qualität aus. Wenn der Mindeststandard unterschritten wird, so gilt die Vorgabe für das entsprechende Qualitätsmerkmal als nicht erreicht.

Pünktlichkeitsmessung

Zur Pünktlichkeitsmessung wurde mit Wirkung ab 2023 die Zielwerte fixiert. Diese sind wie folgt ausgewiesen:

  Akezptanzwert   Toleranz   Mindeststandard  
Ankunftspünktlichkeit Bus 92 3 89
Ankunftspünktlichkeit Zug 96 3 93

Unser Ziel: Pünktlichere Verbindungen

Gemäss dem Messsystem des Bundes ist eine Bus- oder Zuglinie dann pünktlich, wenn sie an den bewertungsrelevanten Haltestellen durchschnittlich pro Monat nicht mehr als drei Minuten verspätet ankommt.

  • Im Jahr 2023 kamen schweizweit rund 90 Prozent der Busse sowie fast 95 Prozent aller Züge pünktlich und somit mit weniger als drei Minuten Verspätung an.
  • Mit einem Wert von knapp 86 Prozent lag der Kanton Luzern auf dem viertletzten Platz im schweizweiten Vergleich.