öV-Zielzustand bis 2050

Der Zielzustand 2050 ist im Sinne einer Vision im öV-Bericht verankert und baut auf bestehenden Planungen auf bzw. ist Inputgeber für verschiedene Planungen.

  • Der im öV-Bericht 2018 bis 2021 dargestellte Zielzustand 2050 ist in seinen Grundsätzen nach wie vor gültig.
  • Aufgrund der laufenden und absehbaren Entwicklungen sind im Hinblick auf den öV-Bericht 2023 bis 2026 nur geringfügige Anpassungen angezeigt.

Der aktualisierte Zielzustand 2050 lässt sich wie folgt umschreiben:

Um diesen Zielzustand bis 2050 in die Realität umsetzen zu können, bedarf es der aktiven Mitwirkung aller beteiligten Akteure.

Der öV kann die ihm zugesprochene Rolle nur einnehmen, wenn alle Aspekte optimal ineinandergreifen – nicht erst «morgen» oder «übermorgen», sondern bereits «heute».